
| Ausgewählte Änderungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht 2011 |
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Einkommensteuer Lohnsteuer
Ab 2011 werden von Städten und Gemeinden keine Lohnsteuerkarten mehr versendet. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte wie Kinderzahl oder Steuerklasse werden ab sofort von der Finanzverwaltung in einer bundesweiten Datenbank zentral gespeichert. Ab 2012 kann der Arbeitgeber bzw. der Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für seine Mandanten anfertigt, die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen. Die Lohnsteuerkarte aus 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 mit den bisherigen Eintragungen aus 2010 ihre Gültigkeit. Wer für das Jahr 2011 eine Lohnsteuerkarte erstmals benötigt, oder Änderungen auf seiner alten Lohnsteuerkarte vornehmen lassen möchte, wendet sich an das für ihn zuständige Finanzamt. Dort werden Änderungen eingetragen und dann eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte ausgestellt.
....wird laufend erweitert und fortgesetzt.... |
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