Steuerberater Eppelborn
Ausgewählte Änderungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht 2010

 

Curitas-Steuerberatung Eppelborn/SaarlandSteuerrecht


Einkommensteuer


Vergünstigungen für Kinder


  • Das Kindergeld erhöht sich ab 2010 für jedes Kind um 20 € auf monatlich 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte Kind, und für jedes weitere Kind auf 215 €.
  • Gleichzeitig wird der Steuerfreibetrag für jedes Kind von 1932 € bzw. 3864 € angehoben auf 2184 € bzw. 4368 €.
  • Ebenso erhöht sich in diesem Zusammenhang der Betreuungsfreibetrag je Kind von 1080 € bzw. 2160 € auf 1320 € bzw. 2640 €.

 

Vorsorgeaufwendungen


  • Bei der "Rürup-Rente" dürfen ab 2010 nur noch die Beiträge zu zertifizierten Rürupverträgen abgezogen werden. Auch bei bis 2009 abgeschlossenen Verträgen entfällt der Abzug ohne Zertifizierung.

 

Lohnsteuer


  • Ab 2010 ist bei Ehegatten ein neues Faktorverfahren bei der Lohnsteuerklassenwahl IV/IV (wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen) eingeführt worden. Zusätzlich zu der Lohnsteuerklasse IV wird bei beiden Ehegatten ein Faktor < 1 eingetragen. Dies führt zu einer gerechteren Verteilung der Lohnsteuerbelastung unter den Ehegatten, als dies mit der Kombination III/V möglich wäre; letztlich ist die Lohnsteuer während des Jahres etwas höher, als bei III/V, was sich aber mit der Einkommensteuererklärung wieder ausgleicht.

 

 

Umsatzsteuer

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Übernachtungen

 

  • Ab 2010 gilt für Hotels, Pensionen, Fremdenzimmer, Ferienwohnungen und Campingplätze ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%. D.h. „für die Vermeitung von Wohn- u. Schlafräumen bei kurzfristiger Beherbergung von Fremden." Wobei kurzfristig bedeutet: unter 6 Monaten, und Grundstücksvermietungen ab sechs Monaten sind umsatzsteuerfrei. Da der Vermieter natürlich nicht verpflichtet ist, die Ermäßigung weiterzugeben, erhöht sich der Nettopreis bei unverändertem Bruttopreis um 11.2%.

 

Zusammenfassende Meldung (ZM)

 

  • Die Zusammenfassende Meldung wird ab 2010 erweitert um sonstige Leistungen, die in einem anderen Mitgliedsstaat steuerpflichtig sind, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet; d.h. nur bei Leistungen an Unternehmer und an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Der Meldezeitraum ist für die Zusammenfassende Meldung bis Ende Juni 2010 wie bisher vierteljährlich, und ab Juli 2010 bei Dreiecksgeschäften und innergemeinschaftlichen Lieferungen monatlich, und vierteljährlich bei sonstigen Leistungen.



....wird laufend erweitert und fortgesetzt....

 


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